Eine Ultraschall Untersuchung kann jederzeit durchgeführt werden. Andere Untersuchungen (Röntgen, Durchleuchtung, Computertomographie, etc.) können bei einer bestehenden oder vermuteten Schwangerschaft nicht durchgeführt werden.
Wenn die Untersuchung bei uns im Haus durchgeführt worden ist, sind die Befunde und Bilder bei uns elektronisch abgespeichert. Unsere befundenden Radiolog:Innen entscheiden ob auswärtige Vorbilder/CD-Rom und Vorbefunde für die Befundung benötigt werden.
Wir haben Kassenverträge mit allen Sozialversicherungen. Ihre Untersuchung wird direkt mit Ihrer Sozialversicherung abgerechnet, sofern die Untersuchung im Leistungskatalog Ihrer Krankenkassa enthalten ist. Um genaueres bezüglich Ihrer Untersuchung zu erfahren, lesen Sie sich die entsprechende Untersuchungsregion/art, auf unserer Seite, durch.
Kinder bis zum Alter von 14 Jahren dürfen nur in Begleitung von einem Erziehungsberechtigten untersucht werden. Eine nicht Erziehungsberechtigte Person kann ein minderjähriges Kind nur begleiten mit schriftlicher Zustimmung eines Erziehungsberechtigten. Ein entsprechendes Formular finden Sie hier.
Derzeit bieten wir keine Szinitigraphie-Untersuchungen an.
Ja, Sie benötigen für alle Untersuchungen eine Zuweisung von Ihrer/s ÄrztIn. Ausnahme ist die Mammographie im Rahmen des Brustkrebsfrüherkennungsprogrammes (BKFP). Hierfür benötigen Sie keine Zuweisung, lediglich Ihre e-Card sowie Ihr Einladungsschreiben.
MRT & CT-Zuweisungen von SVS-Versicherten müssen bewilligt werden. Derzeit ist, aufgrund von COVID-19, die Bewilligungspflicht für alle anderen Untersuchungen/Versicherten aufgehoben.
Wenn Sie eine Zuweisung in Papierform hatten, bitten wir Sie ein Duplikat, vor Ihrer Untersuchung, anzufordern. Sollten Sie Ihre Zuweisung elektronisch haben müssen Sie nichts Weiteres unternehmen.
Die Zuweisung benötigen wir derzeit entweder in Papierform oder elektronisch vorliegen. Wenn Sie die Zuweisung elektronisch haben bitten wir Sie diese uns per E-Mail (office@radiologiehernals.at) vor der Untersuchung zu schicken.
Ja, ein Antragscode ist ausreichend als Zuweisung. Mittels Ihrer SV-Nummer und Ihrem Antragscode, können wir die elektronische Zuweisung abrufen und in unser System einspielen. Über das MeineSV Portal können Sie, Ihre Zuweisung auch selber einsehen.
Aus Datensicherheitsgründen ist die Übermittlung von Bildern und/oder Befunden per E-Mail an Sie oder Ihre ÄrztIn gesetzlich untersagt.
Bitte nehmen Sie die Bilder/CD-Rom und Befund mit zu Ihrer/m behandelnden ÄrtzIn um weitere Behandlungsvorgänge zu Besprechen.
Bitte kontaktieren Sie uns damit wir Ihnen einen neuen TAN-Code übermitteln können.
Ihre zuweisende ÄrztIn erhält die Befunde, sofern Sie der Befundübermittlung im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung (bei Anmeldung) zugestimmt haben und Ihr/e ÄrztIn einen Online Befundempfang (Medical Net) hat.
Die Bilder erhalten Sie nach der Untersuchung. Nach Fertigstellung des Befunds kann dieser online mittels TAN-Code 30 Tage lang abgerufen werden.
Am Tag der Untersuchung erhalten Sie die Dokumentation Ihrer Bilder auf einer CD-ROM direkt nach der Untersuchung.
Ja, wir bitten Sie für alle Untersuchungen einen Termin zu vereinbaren.
Es ist wichtig für die Administration, dass Sie 15 Minuten vor dem vereinbarten Termin zu uns kommen.
Wenn Sie einen vereinbarten MRT oder CT-Termin nicht einhalten können, bitten wir Sie spätestens 1 Werktage vor der Untersuchung abzusagen. Ansonsten verrechnen wir eine Gebühr in Höhe von € 77,-.
Am Untersuchungstag bringen Sie bitte einen gültigen Lichtbildausweis zur Identifikation mit.
Medizinisch akute Untersuchungen können jederzeit durchgeführt werden.